Wellnessbenutzung sollte im Preis includiert sein, das erhöht die Vergleichbarkeit mit anderen Angebten
Kommentar durch: AKZENT Waldhotel Rheingau
Sehr geehrter Gast,
herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns zu bewerten. Folgendes zu Wellnessnutzung:
Der Gesetzgeber zwingt uns, die Nutzung des Wellnessbereiches getrennt von der Übernachtung auf der Rechnung auszuweisen, woran wir uns halten. Durch Corona musste auch die Zahl der Wellnessgäste beschränkt werden. Aus diesen Gründen haben wir die Zimmerraten reduziert und berechnen nur nach Nutzung des Wellnessbereiches ab. Warum sollen wir ALLE Gäste mit höheren Preisen abstrafen, wenn nur wenige den Wellnessbereich nutzen möchten und können? Die meisten Gäste wissen dies zu schätzen.